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          GUSTAVUS Steuerberatungsgesellschaft mbH

          Friedrichstr. 73

          42551 Velbert

          Tel. : (02051) 423 66 50

          Fax. : (02051) 423 66 55

Ihr Steuerberater in Velbert

 


Kompetente Beratung seit über 30 Jahren

für umfassende steuerliche und wirtschaftliche Aufgaben, vertrauensvolle Finanzplanung, fundierte Unternehmensberatung und Erstellung aller Steuererklärungen.

Wir erwarten Sie - Telefon (02051) 423 66 50  -  info@gustavus.de

Ihre Vorteile

  • Persönlicher Ansprechpartner

    Sie erreichen ihren persönlichen Steuerberater stets unmittelbar. Daher bekommen sie auch direkt kompetente Auskünfte.
  • Datenschutz hat höchste Priorität

    Schutz und Sicherheit ihrer Daten steht bei uns an erster Stelle. Daher ist auch die Verfahrensdokumentation für uns selbstverständlich.
  • Unser Mandanten-Portal

    Über unser Mandanten-Portal erhalten sie stets aktuelle Auswertungen und können Belege einstellen und hochladen. Direkter Zugang über die Menüleiste.
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Unsere Philosophie

In der Beraterszene verschwimmen die Grenzen zwischen Unternehmens-, Kommunikations-, Steuer- und Finanzberatung

(Cross Border Consulting).

Die Menschen ertrinken in Informationsfluten und wünschen sich kompetente Hilfe, persönliche Gespräche und Qualitätsstandards in den Leistungen.

Wir haben uns auf die Lösung spezialisiert.

Unternehmensberatung

Zum Tätigkeitsschwerpunkt der unternehmerischen Beratung und Unternehmensplanung haben wir ihnen die nachfolgenden Haupttätigkeiten aufgelistet.

Natürlich ist diese Aufzählung nicht abschließend. Es ergeben sich laufend neue Aufgabenstellungen. Insbesondere durch Steuerrechtsänderungen, die z.B. einen Steuerbelastungsvergleich o.ä., erforderlich machen.
Insbesondere sind die Steueränderungen und die wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Unternehmen ein Hauptthema.
Wir werden Sie gerne bei folgenden, beispielhaften Aktionen begleiten:

 

Existenzgründung, -aufbau und -festigung (z.B. Berichterstellung und Gutachten, etc.)


Unternehmens- und Wirtschaftsberatung (Strukturaufbau, Organisation, Kalkulation, Marketing, Management etc.) 


Rechtsformwahl und Standortplanung (Wer macht was, wo und wie am richtigen Ort?)


Finanzierungsberatung (betrieblicher Finanzprozesse) (z.B. Vorbereitungen für Kreditverhandlungen, Leasing etc.)


Aufbau und Führung des Rechnungs- und Personalwesens (Kontenrahmen, Kostenstellenrechnung, kurzfristige Erfolgsrechnung, Tätigkeitsabläufe, Kontrollmechanismen, Zeitplanungen, Personalplanungen etc.)

 

Gerne geben wir ihnen ein Beispiel aus der Praxis des letzten Jahres: 

Ein neues Mandat, bestehend aus Pensionskassen und Pensionsfonds sollte von einer einfachen Buchhaltung mit ergänzenden Excel-Listen auf ein revisionssicheres und modernes Buchhaltungsprogramm umgestellt werden. Dies geht allerdings nicht mit einem Standard-Kontenrahmen zu machen, da der Aufbau einer Bilanz nach Pensionsfonds-Rechnungslegungsverordnung - RechPensV - erfolgen muss. Daher musste von uns ein spezieller Kontenrahmen entwickelt werden, der die sofortige Bilanzierung und laufende Auswertung ermöglicht.

Jetzt haben wir ein System im Einsatz, dass revisionssichere EDV-Buchhaltung mit Cloud-Speicherung für diverse Pensionsfonds ermöglicht. Natürlich haben wir für die Pensionskassen ein zusätzliches System erschaffen, da hierbei die Bilanzierung nach Vereinsrecht zu erfolgen hat und damit das Versicherungsrecht maßgeblich ist.

Gerne würden wir diese Entwicklungen auch bei neuen Mandaten einsetzen wollen.

Unsere Dienstleistungsangebote

  • Finanzbuchhaltung durch uns
  • Lohnbuchhaltung bei uns
  • Jahresabschluss aus vorgelegter FIBU
  • Jahresabschluss aus erstellter FIBU
  • Betriebswirtschaftliche Daten
  • Betriebsprüfungen Finanzamt
  • Unternehmensberatungen
  • Einkommensteuererklärungen
  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen
  • Erbschaftsteuererklärungen
  • Rechtsbehelfsverfahren
  • Beratung zu allen Steuerfragen
  • Erstellung sonstiger Meldungen
  • Meldungen zur Sozialversicherung
  • Digitales Testament
  • Testamentsvollstreckung
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Begleitung und Coaching
  • Vermögens- u. Finanzplanung
  • Behörden-Korrespondenzen

Unsere Kompetenzen

  • Leistungen

    Die Dienstleistungen, die ein Steuerberater erbringt, decken ein weites Feld ab. In den folgenden Menüpunkten wollen

    … Lesen
  • Steuerberatung

    In der klassischen Steuerberatung gehören folgende Tätigkeitsschwerpunkte zum "Tagesgeschäft":

    Â

    Steuerererklärungen

    > Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer und Unternehmer

    … Lesen
  • Jahresabschluss

    Der Jahresabschluss ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens


    Mit den Inhalten des Jahresabschlusses, den Bilanzkennzahlen und -analysen

    … Lesen
  • Rechnungswesen

    In deutschen Unternehmen gehört die Konzentration auf das Kerngeschäft und Kostenreduzierung nach wie vor zu den

    … Lesen
  • Lohnbuchhaltung

    Warum sollten sie besser ihre Lohnabrechnungen zu uns outsourcen ???

    In der Aufgliederung der Unternehmensbereiche bieten sich

    … Lesen
  • Revision

    Die Steuerberatungsgesellschaft ist berechtigt freiwillige Prüfungen für Unternehmen sowie sonstige nachfolgend aufgezählte Prüfungen durchzuführen:

    Freiwillige Prüfungen

    … Lesen
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Steuer News

  • Die Abgabepflichten für Neugründer bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung waren bisher "monatlich". Ab dem 01.01.2021 wurde diese Regelung aufgehoben.
  • Die Grenzen bei der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerbesteuerung sind ab 01.01.2020 von 17.500 € auf 22.000 € angehoben worden.
  • Wann ist ein ausgegebener GUTSCHEIN umsatzsteuerlich zu erfassen? Einzweck-Gutschein = Wenn Leistungsort und Leistungsgegenstand fest stehen, erfolgt die umsatzsteuerliche Erfassung mit der Ausgabe. Mehrzweck-Gutschein = Alle anderen Gutscheine sind erst bei der Einlösung umsatzsteuerlich zu berücksichtigen.
  • Neben der Verfahrensdokumentation für die Führung und Aufbewahrung von Büchern benötigen sie eine gesonderte VerfDok für das "Ersetzende Scannen". Wer Belege einscannt darf das Original nicht einfach vernichten. Bitte sprechen sie uns an.
  • Die Grenze bei der umsatzsteuerlichen Istbesteuerung (also nach vereinnahmten Entgelten) ist ab 01.01.2020 von 500.000 € auf 600.000 € Umsatz angehoben worden.
  • Aufgrund des Konjunkturprogramms wurde vom 01.07.2020 - befristet für ein halbes Jahr - bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5% gesenkt. Ab dem 01.01.2021 gelten wieder die alten Steuersätze. Nur die Sonderregelung für die Gastronomie bei Speisen an Ort und Stelle läuft noch bis 31.12.2022 weiter.

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