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          GUSTAVUS Steuerberatungsgesellschaft mbH

          Friedrichstr. 73

          42551 Velbert

          Tel. : (02051) 423 66 50

          Fax. : (02051) 423 66 55

Ihr Steuerberater in Velbert

 


Kompetente Beratung seit über 30 Jahren

für umfassende steuerliche und wirtschaftliche Aufgaben, vertrauensvolle Finanzplanung, fundierte Unternehmensberatung und Erstellung aller Steuererklärungen.

Wir erwarten Sie - Telefon (02051) 423 66 50  -  info@gustavus.de

Ihre Vorteile

  • Persönlicher Ansprechpartner

    Sie erreichen ihren persönlichen Steuerberater stets unmittelbar. Daher bekommen sie auch direkt kompetente Auskünfte.
  • Datenschutz hat höchste Priorität

    Schutz und Sicherheit ihrer Daten steht bei uns an erster Stelle. Daher ist auch die Verfahrensdokumentation für uns selbstverständlich.
  • Unser Mandanten-Portal

    Über unser Mandanten-Portal erhalten sie stets aktuelle Auswertungen und können Belege einstellen und hochladen. Direkter Zugang über die Menüleiste.
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Unsere Philosophie

In der Beraterszene verschwimmen die Grenzen zwischen Unternehmens-, Kommunikations-, Steuer- und Finanzberatung

(Cross Border Consulting).

Die Menschen ertrinken in Informationsfluten und wünschen sich kompetente Hilfe, persönliche Gespräche und Qualitätsstandards in den Leistungen.

Wir haben uns auf die Lösung spezialisiert.

Unternehmensnachfolge

Integratives Konzept zur Unternehmensnachfolge

Freie Bilddatenbank: Gesicht

Sie sind Unternehmer über 50 Jahre alt? Sie haben noch kein Konzept zur Unternehmensnachfolge? Dann wird es höchste Zeit!

 

Die Unternehmensnachfolgeplanung gehört sicherlich zu den sensibelsten Themen eines klein- oder mittelständischen Unternehmers. Dieser Faktor ist, insbesondere im Hinblick auf die BASEL II -Vorgaben, von elementarer Bedeutung geworden.

 

Alle Unternehmer sind Spezialisten in ihrem Fachbereich. Aber nicht alle Unternehmer sind in der Lage ihr Unternehmen richtig einzuschätzen. Ihnen fehlt die Transparenz der eigenen Unternehmensdaten und die der Konkurrenz. Sie können keine betriebswirtschaftlichen Analysen ziehen und keine sachgerechte Unternehmensbewertung durchführen.

 

Die Unternehmer-Nachfolge ist kein einfaches Austauschen einer Person durch eine andere. Das Unternehmen wurde in der jetzigen Form durch den Inhaber oder die Gesellschafter geprägt. Der Nachfolger hat andere Vorstellungen. Wichtig ist das Zusammenspiel der Interessen, das sich nicht zuletzt auch im Kaufpreis widerspiegelt.

 

In der Planung einer Nachfolgeregelung spielt die „Visitenkarte des Unternehmens“, der "Jahresabschluss", eine wichtige Rolle. Aus ihr wird der Nachfolger entscheidende Schlüsse analysieren. Daher ist eine frühzeitige Ausrichtung der Bilanzpolitik auf diesen Prozess unerlässlich.

 

Ebenso wichtig ist die Unternehmenskultur. Funktionierende Produktionsprozesse; stabile Umsatz- und Ertragssituation; gesunde Kapitalstruktur; ausgewogene Produktlebenszyklen; klares Produktprogramm; klare Organisationsstrukturen bezüglich Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten sowie eine offene Kommunikation mit den Mitarbeitern werden die Nachfolge begünstigen.

 

Haben sie sich Gedanken gemacht, wer Nachfolger werden sollte? Zum Beispiel Familienmitglieder, Mitarbeiter des Unternehmens oder Dritte, durch Management-buy-out (MBO) oder Management-buy-in (MBI) oder sind Wettbewerber an einer Ãœbernahme interessiert?

 

Soll der Ãœbergang durch eine Fusion oder Verschmelzung erfolgen? Als Share Deal oder Asset Deal? Betriebsaufspaltung oder Betriebsverpachtung? Unentgeltliche Ãœbertragung oder Einbringung in eine Stiftung? Kennen sie die Steuerbelastung aus diesen verschiedenen Modellen?

 

Mit einem integrativen Konzept zur Unternehmensnachfolge wird zuerst die aktuelle steuerliche, betriebswirtschaftliche und juristische Situation des Unternehmens, des Unternehmers und ggf. der potentiellen Erwerber ermittelt. Daraufhin erfolgt die Ausarbeitung des Kaufpreises und der Abwicklung. Als dritter Schritt ist die praktische Umsetzung und Betreuung in allen Phasen erforderlich. Diese Aufgaben sollten strategisch durch ein interdisziplinäres Berater-Team erfüllt werden, das sich unter anderem aus Steuerberatern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern zusammensetzt.

 

Sprechen sie uns an .....

 

 

Unsere Dienstleistungsangebote

  • Finanzbuchhaltung durch uns
  • Lohnbuchhaltung bei uns
  • Jahresabschluss aus vorgelegter FIBU
  • Jahresabschluss aus erstellter FIBU
  • Betriebswirtschaftliche Daten
  • Betriebsprüfungen Finanzamt
  • Unternehmensberatungen
  • Einkommensteuererklärungen
  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen
  • Erbschaftsteuererklärungen
  • Rechtsbehelfsverfahren
  • Beratung zu allen Steuerfragen
  • Erstellung sonstiger Meldungen
  • Meldungen zur Sozialversicherung
  • Digitales Testament
  • Testamentsvollstreckung
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Begleitung und Coaching
  • Vermögens- u. Finanzplanung
  • Behörden-Korrespondenzen

Unsere Kompetenzen

  • Leistungen

    Die Dienstleistungen, die ein Steuerberater erbringt, decken ein weites Feld ab. In den folgenden Menüpunkten wollen

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  • Steuerberatung

    In der klassischen Steuerberatung gehören folgende Tätigkeitsschwerpunkte zum "Tagesgeschäft":

    Â

    Steuerererklärungen

    > Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer und Unternehmer

    … Lesen
  • Jahresabschluss

    Der Jahresabschluss ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens


    Mit den Inhalten des Jahresabschlusses, den Bilanzkennzahlen und -analysen

    … Lesen
  • Rechnungswesen

    In deutschen Unternehmen gehört die Konzentration auf das Kerngeschäft und Kostenreduzierung nach wie vor zu den

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  • Lohnbuchhaltung

    Warum sollten sie besser ihre Lohnabrechnungen zu uns outsourcen ???

    In der Aufgliederung der Unternehmensbereiche bieten sich

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  • Revision

    Die Steuerberatungsgesellschaft ist berechtigt freiwillige Prüfungen für Unternehmen sowie sonstige nachfolgend aufgezählte Prüfungen durchzuführen:

    Freiwillige Prüfungen

    … Lesen
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Steuer News

  • Die Abgabepflichten für Neugründer bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung waren bisher "monatlich". Ab dem 01.01.2021 wurde diese Regelung aufgehoben.
  • Wann ist ein ausgegebener GUTSCHEIN umsatzsteuerlich zu erfassen? Einzweck-Gutschein = Wenn Leistungsort und Leistungsgegenstand fest stehen, erfolgt die umsatzsteuerliche Erfassung mit der Ausgabe. Mehrzweck-Gutschein = Alle anderen Gutscheine sind erst bei der Einlösung umsatzsteuerlich zu berücksichtigen.
  • Aufgrund des Konjunkturprogramms wurde vom 01.07.2020 - befristet für ein halbes Jahr - bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5% gesenkt. Ab dem 01.01.2021 gelten wieder die alten Steuersätze. Nur die Sonderregelung für die Gastronomie bei Speisen an Ort und Stelle läuft noch bis 31.12.2022 weiter.
  • Die Grenze bei der umsatzsteuerlichen Istbesteuerung (also nach vereinnahmten Entgelten) ist ab 01.01.2020 von 500.000 € auf 600.000 € Umsatz angehoben worden.
  • Neben der Verfahrensdokumentation für die Führung und Aufbewahrung von Büchern benötigen sie eine gesonderte VerfDok für das "Ersetzende Scannen". Wer Belege einscannt darf das Original nicht einfach vernichten. Bitte sprechen sie uns an.
  • Die Grenzen bei der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerbesteuerung sind ab 01.01.2020 von 17.500 € auf 22.000 € angehoben worden.

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