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          GUSTAVUS Steuerberatungsgesellschaft mbH

          Friedrichstr. 73

          42551 Velbert

          Tel. : (02051) 423 66 50

          Fax. : (02051) 423 66 55

Ihr Steuerberater in Velbert

 


Kompetente Beratung seit über 30 Jahren

für umfassende steuerliche und wirtschaftliche Aufgaben, vertrauensvolle Finanzplanung, fundierte Unternehmensberatung und Erstellung aller Steuererklärungen.

Wir erwarten Sie - Telefon (02051) 423 66 50  -  info@gustavus.de

Ihre Vorteile

  • Persönlicher Ansprechpartner

    Sie erreichen ihren persönlichen Steuerberater stets unmittelbar. Daher bekommen sie auch direkt kompetente Auskünfte.
  • Datenschutz hat höchste Priorität

    Schutz und Sicherheit ihrer Daten steht bei uns an erster Stelle. Daher ist auch die Verfahrensdokumentation für uns selbstverständlich.
  • Unser Mandanten-Portal

    Über unser Mandanten-Portal erhalten sie stets aktuelle Auswertungen und können Belege einstellen und hochladen. Direkter Zugang über die Menüleiste.
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Unsere Philosophie

In der Beraterszene verschwimmen die Grenzen zwischen Unternehmens-, Kommunikations-, Steuer- und Finanzberatung

(Cross Border Consulting).

Die Menschen ertrinken in Informationsfluten und wünschen sich kompetente Hilfe, persönliche Gespräche und Qualitätsstandards in den Leistungen.

Wir haben uns auf die Lösung spezialisiert.

Steuerberatung

In der klassischen Steuerberatung gehören folgende Tätigkeitsschwerpunkte zum "Tagesgeschäft":

 

Steuerererklärungen

> Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer und Unternehmer

> Körperschaftsteuererklärungen für Kapitalgesellschaften, Vereine, Pensionsfonds/-kassen

> Feststellungserklärungen für Gemeinschaften und Personenunternehmen

> Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen für Unternehmen aller Art

> Erbschaftsteuer-/Schenkungsteuererklärungen


Selbstverständlich die Beratung zu allen Problemen der Besteuerung

 > Neu :  steuerliche Berücksichtigung des Handels mit Kryptowährungen (Bitcoin, etc.)

 

 

Steuerdeklaration

 

> Lohnsteueranmeldungen

> Umsatzsteuervoranmeldungen, Zentrale Meldungen (ZM), OSS-Meldungen

 

 

 

Steuerbescheidprüfung Steuerdurchsetzungsberatung

> Ausarbeitung von Lösungsansätzen für steuerliche Problemfälle mit Unterstützung von Datenbanken

 

 

 

Außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren

> Einsprüche gegen Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte

 

 

 

Steuergestaltungsberatung und Steuerplanung

> Beratung bei der Wahl der Unternehmensform

> Investitionsplanung

> Nachfolgeregelung aus steuerlicher und wirtschaftlicher Sicht

> Steuersparmodelle und Anlageformen

 

 

 

Wie alle Berufsträger befinden wir uns in einer täglichen Herausforderung. Es vergeht kein Tag an dem nicht neue Gerichtsurteile, Gesetzesänderungen, Sozialversicherungs-Neuregelungen, Schreiben von Bundes- und Landesministerien, Steuer-Richtlinien usw. erlassen werden. Durch permanente Fortbildung halten wir uns fit, für ihre Fragen und Aufgaben, die sie uns vielleicht schon morgen stellen. Das gilt ganz besonders jetzt in der CORONA-Phase.

 

 

Unsere Dienstleistungsangebote

  • Finanzbuchhaltung durch uns
  • Lohnbuchhaltung bei uns
  • Jahresabschluss aus vorgelegter FIBU
  • Jahresabschluss aus erstellter FIBU
  • Betriebswirtschaftliche Daten
  • Betriebsprüfungen Finanzamt
  • Unternehmensberatungen
  • Einkommensteuererklärungen
  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen
  • Erbschaftsteuererklärungen
  • Rechtsbehelfsverfahren
  • Beratung zu allen Steuerfragen
  • Erstellung sonstiger Meldungen
  • Meldungen zur Sozialversicherung
  • Digitales Testament
  • Testamentsvollstreckung
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Begleitung und Coaching
  • Vermögens- u. Finanzplanung
  • Behörden-Korrespondenzen

Unsere Kompetenzen

  • Leistungen

    Die Dienstleistungen, die ein Steuerberater erbringt, decken ein weites Feld ab. In den folgenden Menüpunkten wollen

    … Lesen
  • Steuerberatung

    In der klassischen Steuerberatung gehören folgende Tätigkeitsschwerpunkte zum "Tagesgeschäft":

    Â

    Steuerererklärungen

    > Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer und Unternehmer

    … Lesen
  • Jahresabschluss

    Der Jahresabschluss ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens


    Mit den Inhalten des Jahresabschlusses, den Bilanzkennzahlen und -analysen

    … Lesen
  • Rechnungswesen

    In deutschen Unternehmen gehört die Konzentration auf das Kerngeschäft und Kostenreduzierung nach wie vor zu den

    … Lesen
  • Lohnbuchhaltung

    Warum sollten sie besser ihre Lohnabrechnungen zu uns outsourcen ???

    In der Aufgliederung der Unternehmensbereiche bieten sich

    … Lesen
  • Revision

    Die Steuerberatungsgesellschaft ist berechtigt freiwillige Prüfungen für Unternehmen sowie sonstige nachfolgend aufgezählte Prüfungen durchzuführen:

    Freiwillige Prüfungen

    … Lesen
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Steuer News

  • Die Grenzen bei der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerbesteuerung sind ab 01.01.2020 von 17.500 € auf 22.000 € angehoben worden.
  • Neben der Verfahrensdokumentation für die Führung und Aufbewahrung von Büchern benötigen sie eine gesonderte VerfDok für das "Ersetzende Scannen". Wer Belege einscannt darf das Original nicht einfach vernichten. Bitte sprechen sie uns an.
  • Aufgrund des Konjunkturprogramms wurde vom 01.07.2020 - befristet für ein halbes Jahr - bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5% gesenkt. Ab dem 01.01.2021 gelten wieder die alten Steuersätze. Nur die Sonderregelung für die Gastronomie bei Speisen an Ort und Stelle läuft noch bis 31.12.2022 weiter.
  • Die Grenze bei der umsatzsteuerlichen Istbesteuerung (also nach vereinnahmten Entgelten) ist ab 01.01.2020 von 500.000 € auf 600.000 € Umsatz angehoben worden.
  • Wann ist ein ausgegebener GUTSCHEIN umsatzsteuerlich zu erfassen? Einzweck-Gutschein = Wenn Leistungsort und Leistungsgegenstand fest stehen, erfolgt die umsatzsteuerliche Erfassung mit der Ausgabe. Mehrzweck-Gutschein = Alle anderen Gutscheine sind erst bei der Einlösung umsatzsteuerlich zu berücksichtigen.
  • Die Abgabepflichten für Neugründer bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung waren bisher "monatlich". Ab dem 01.01.2021 wurde diese Regelung aufgehoben.

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