Gebühren

Die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV)

Am 29.Juni 2020 wurde mit der 5. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen eine Aktualisierung im Bundesgesetzblatt verkündet, die am 01. Juli 2020 in Kraft trat.

Die Gebühren richten sich gemäß § 11 StBVV nach

1. der Bedeutung der Angelegenheit,
2. dem Arbeitsumfang
3. der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit
4. dem Haftungsrisiko.

Die Gebühren werden als Wertgebühr, Zeitgebühr oder als Pauschalgebühr erhoben. Im Regelfall ist bei der Findung der angemessenen Gebühr von der Mittelgebühr der Tabelle auszugehen.

Die Vergütungsverordnung bezieht sich nur auf die Steuerberatung im engeren Sinne. Dazu gehören gemäß § 33 StBerG die Beratung und die Vertretung in Steuersachen, die Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten.

Für weitere Tätigkeiten des Steuerberaters, die mit dem Beruf vereinbar sind, gelten andere Gebührenvorschriften, zum Beispiel aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG).


Zu den vereinbaren Tätigkeiten gehören gemäß § 57 Abs. 3 StBerG unter anderem die Tätigkeit als Gutachter, Sachverständiger, Treuhänder oder Testamentvollstrecker sowie auch die betriebswirtschaftliche Beratung.

Neben den Gebühren hat ein Steuerberater auch Anspruch auf Auslagenersatz. Danach sind insbesondere die Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Schreibauslagen und Reisekosten gesondert einforderbar.

Im Vergleich zu den einzelnen Gebührenvorschriften kann der Steuerberater auch eine höhere Vergütung mit seinem Auftraggeber vereinbaren. Nach § 4 StBVV muss dies schriftlich geschehen. § 14 StBVV macht es auch möglich, eine schriftliche Vereinbarung über eine Pauschalvergütung zu treffen.

Hier finden sie die amtliche Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Nachfolgend bieten wir ihnen einen Überblick über die angebotenen Leistungspakete zur Finanz- und Lohnbuchhaltung. Wir verweisen auf § 4 Abs.1 Nr. 1 und 2 DL-InfoV i.V.m. § 11 StBVV für individuelle Abrechnungen:

 

Nr. LEISTUNGSPAKET Jahresumsatz Euro Zeitraum
Paket   (Alle Beträge einschließlich 19% MWSt)
         
1 Zugang zur Einsicht in die Buchhaltung      
 

(ohne Eigenbuchung)

-nur ín Verbindung mit Paket 3

egal 59,50

 monatlich

         
2 Selbstbuchende Mandanten mit vollem Zugriff egal 119,00  monatlich
  -nur in Verbindung mit Paket 5      
         
  Kostenrechnung, Mahnwesen, Offene-Posten-Buch-      
  haltung, Debitoren-/Kreditoren-/Anlagenbuchhaltung      
 

gegen Aufpreis freischaltbar

(Nr. 1+2+Einricht. gelten je Arbeitsplatz)

     
         
         
  Einrichtungsgebühr und SQL-Nutzerlizenz bei 1 + 2

297,50

 einmalig
         
         
3 Verbuchung der Ein- und Ausgangsrechnungen Bemessungsgrundlage Jahresumsatz:    
  Buchungen Kasse, Bank - durch Steuerbüro      
  - Basis Mittelgebühr 7/10 Tab. C bis 40.000 € 85,80  monatlich
  - Kontokorrentbuchhaltung, Mahnwesen, Zahlungs- bis 60.000 € 101,63  monatlich
  verkehr, OPOS, Kostenrechnung etc. bis 80.000 €

121,62

 monatlich
  - umfangreiches graphisches Monatsreporting bis 100.000 € 131,62  monatlich
    bis 140.000 € 161,60  monatlich
  werden mit 1-5/10 Tab. C Aufschlag berechnet. bis 200.000 € 192,42  monatlich
    bis 250.000 € 222,41  monatlich
  Verbindung zu Paket 1 oder 2 möglich, bis 300.000 € 252,40  monatlich
  Dadurch kann die Buchhaltung ständig verfolgt bis 350.000 € 283,22  monatlich
  bzw. bearbeitet werden (z.B. tägliches Kassenbuch) bis 400.000 € 309,04  monatlich
    bis 450.000 € 333,20  monatlich
  Teilnahme am "Elektronik Banking" führt zu bis 500.000 € 359,02  monatlich
  Abschlägen. bis 550.000 € 384,01  monatlich
    bis 600.000 € 409,00  monatlich
    weiter auf Anfrage    
         
         
4 Lohnbuchhaltung - durch Steuerbüro nach StBVV :    
  - Lohnabrechnung, mit allen Meldungen, komplett pro AN (bei 1-5 AN) 29,75  monatlich
    pro AN (bei 6-10 AN) 23,80

 monatlich

   

weiter auf Anfrage

 

   
5 Erstellung Jahresabschluss nach StBVV :    
  - Bilanz mit G+V Bilanzsumme/Umsatz - Mittelwert
  - Einnahmen-Überschussrechnung Umsatz/Ausgaben - höherer Wert
    Beträge auf Anfrage  
         
         
6 Erstellung Steuererklärungen (betrieblich) nach StBVV :    
  - Umsatzsteuererklärung Wert: nach Umsatz  
  - Gewerbesteuererkärung Wert: Gewinn/Verlust  
  - evtl. Feststellungserklärung gewerbl.Einkünfte Beträge auf Anfrage  
  - evtl. Körperschaftsteuererklärung      
         
         
7 Erstellung Steuererklärungen (privat) nach StBVV :    
  - Einkommensteuererklärung Wert: Einkommen bzw. Vermögen
  - evtl. Erbschaftsteuererklärung Beträge auf Anfrage  
         
         
8 Steuerberatungspaket komplett      
  - Positionen 3 - 6 zuzüglich laufender Beratung Beträge wie oben beschrieben,
  - Vertretung bei Finanzbehörden dazu Wert-/oder Stundenhonorar
  - Schriftsätze, Zustellungsvertretung etc. für Beratungsleistungen oder
  - Einzelfallberatungen

sonstige Tätigkeiten

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