Gebühren
Die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV)
Am 29.Juni 2020 wurde mit der 5. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen eine Aktualisierung im Bundesgesetzblatt verkündet, die am 01. Juli 2020 in Kraft trat.
Die Gebühren richten sich gemäß § 11 StBVV nach
1. der Bedeutung der Angelegenheit,
2. dem Arbeitsumfang
3. der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit
4. dem Haftungsrisiko.
Die Gebühren werden als Wertgebühr, Zeitgebühr oder als Pauschalgebühr erhoben. Im Regelfall ist bei der Findung der angemessenen Gebühr von der Mittelgebühr der Tabelle auszugehen.
Die Vergütungsverordnung bezieht sich nur auf die Steuerberatung im engeren Sinne. Dazu gehören gemäß § 33 StBerG die Beratung und die Vertretung in Steuersachen, die Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten.
Für weitere Tätigkeiten des Steuerberaters, die mit dem Beruf vereinbar sind, gelten andere Gebührenvorschriften, zum Beispiel aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG).
Zu den vereinbaren Tätigkeiten gehören gemäß § 57 Abs. 3 StBerG unter anderem die Tätigkeit als Gutachter, Sachverständiger, Treuhänder oder Testamentvollstrecker sowie auch die betriebswirtschaftliche Beratung.
Neben den Gebühren hat ein Steuerberater auch Anspruch auf Auslagenersatz. Danach sind insbesondere die Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Schreibauslagen und Reisekosten gesondert einforderbar.
Im Vergleich zu den einzelnen Gebührenvorschriften kann der Steuerberater auch eine höhere Vergütung mit seinem Auftraggeber vereinbaren. Nach § 4 StBVV muss dies schriftlich geschehen. § 14 StBVV macht es auch möglich, eine schriftliche Vereinbarung über eine Pauschalvergütung zu treffen.
Hier finden sie die amtliche Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Nachfolgend bieten wir ihnen einen Überblick über die angebotenen Leistungspakete zur Finanz- und Lohnbuchhaltung. Wir verweisen auf § 4 Abs.1 Nr. 1 und 2 DL-InfoV i.V.m. § 11 StBVV für individuelle Abrechnungen:
Nr. | LEISTUNGSPAKET | Jahresumsatz | Euro | Zeitraum |
Paket | (Alle Beträge einschließlich 19% MWSt) | |||
1 | Zugang zur Einsicht in die Buchhaltung | |||
(ohne Eigenbuchung) -nur ín Verbindung mit Paket 3 |
egal | 59,50 |
monatlich |
|
2 | Selbstbuchende Mandanten mit vollem Zugriff | egal | 119,00 | monatlich |
-nur in Verbindung mit Paket 5 | ||||
Kostenrechnung, Mahnwesen, Offene-Posten-Buch- | ||||
haltung, Debitoren-/Kreditoren-/Anlagenbuchhaltung | ||||
gegen Aufpreis freischaltbar (Nr. 1+2+Einricht. gelten je Arbeitsplatz) |
||||
Einrichtungsgebühr und SQL-Nutzerlizenz | bei 1 + 2 |
297,50 |
einmalig | |
3 | Verbuchung der Ein- und Ausgangsrechnungen | Bemessungsgrundlage Jahresumsatz: | ||
Buchungen Kasse, Bank - durch Steuerbüro | ||||
- Basis Mittelgebühr 7/10 Tab. C | bis 40.000 € | 85,80 | monatlich | |
- Kontokorrentbuchhaltung, Mahnwesen, Zahlungs- | bis 60.000 € | 101,63 | monatlich | |
verkehr, OPOS, Kostenrechnung etc. | bis 80.000 € |
121,62 |
monatlich | |
- umfangreiches graphisches Monatsreporting | bis 100.000 € | 131,62 | monatlich | |
bis 140.000 € | 161,60 | monatlich | ||
werden mit 1-5/10 Tab. C Aufschlag berechnet. | bis 200.000 € | 192,42 | monatlich | |
bis 250.000 € | 222,41 | monatlich | ||
Verbindung zu Paket 1 oder 2 möglich, | bis 300.000 € | 252,40 | monatlich | |
Dadurch kann die Buchhaltung ständig verfolgt | bis 350.000 € | 283,22 | monatlich | |
bzw. bearbeitet werden (z.B. tägliches Kassenbuch) | bis 400.000 € | 309,04 | monatlich | |
bis 450.000 € | 333,20 | monatlich | ||
Teilnahme am "Elektronik Banking" führt zu | bis 500.000 € | 359,02 | monatlich | |
Abschlägen. | bis 550.000 € | 384,01 | monatlich | |
bis 600.000 € | 409,00 | monatlich | ||
weiter auf Anfrage | ||||
4 | Lohnbuchhaltung - durch Steuerbüro | nach StBVV : | ||
- Lohnabrechnung, mit allen Meldungen, komplett | pro AN (bei 1-5 AN) | 29,75 | monatlich | |
pro AN (bei 6-10 AN) | 23,80 |
monatlich |
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weiter auf Anfrage
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5 | Erstellung Jahresabschluss | nach StBVV : | ||
- Bilanz mit G+V | Bilanzsumme/Umsatz - Mittelwert | |||
- Einnahmen-Überschussrechnung | Umsatz/Ausgaben - höherer Wert | |||
Beträge auf Anfrage | ||||
6 | Erstellung Steuererklärungen (betrieblich) | nach StBVV : | ||
- Umsatzsteuererklärung | Wert: nach Umsatz | |||
- Gewerbesteuererkärung | Wert: Gewinn/Verlust | |||
- evtl. Feststellungserklärung gewerbl.Einkünfte | Beträge auf Anfrage | |||
- evtl. Körperschaftsteuererklärung | ||||
7 | Erstellung Steuererklärungen (privat) | nach StBVV : | ||
- Einkommensteuererklärung | Wert: Einkommen bzw. Vermögen | |||
- evtl. Erbschaftsteuererklärung | Beträge auf Anfrage | |||
8 | Steuerberatungspaket komplett | |||
- Positionen 3 - 6 zuzüglich laufender Beratung | Beträge wie oben beschrieben, | |||
- Vertretung bei Finanzbehörden | dazu Wert-/oder Stundenhonorar | |||
- Schriftsätze, Zustellungsvertretung etc. | für Beratungsleistungen oder | |||
- Einzelfallberatungen |
sonstige Tätigkeiten |