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Unternehmensberatung

Zum Tätigkeitsschwerpunkt der unternehmerischen Beratung und Unternehmensplanung haben wir ihnen die nachfolgenden Haupttätigkeiten aufgelistet.

Natürlich ist diese Aufzählung nicht abschließend. Es ergeben sich laufend neue Aufgabenstellungen. Insbesondere durch Steuerrechtsänderungen, die z.B. einen Steuerbelastungsvergleich o.ä., erforderlich machen.
Insbesondere sind die Steueränderungen und die wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Unternehmen ein Hauptthema.
Wir werden Sie gerne bei folgenden, beispielhaften Aktionen begleiten:

 

Existenzgründung, -aufbau und -festigung (z.B. Berichterstellung und Gutachten, etc.)


Unternehmens- und Wirtschaftsberatung (Strukturaufbau, Organisation, Kalkulation, Marketing, Management etc.) 


Rechtsformwahl und Standortplanung (Wer macht was, wo und wie am richtigen Ort?)


Finanzierungsberatung (betrieblicher Finanzprozesse) (z.B. Vorbereitungen für Kreditverhandlungen, Leasing etc.)


Aufbau und Führung des Rechnungs- und Personalwesens (Kontenrahmen, Kostenstellenrechnung, kurzfristige Erfolgsrechnung, Tätigkeitsabläufe, Kontrollmechanismen, Zeitplanungen, Personalplanungen etc.)

 

Gerne geben wir ihnen ein Beispiel aus der Praxis des letzten Jahres: 

Ein neues Mandat, bestehend aus Pensionskassen und Pensionsfonds sollte von einer einfachen Buchhaltung mit ergänzenden Excel-Listen auf ein revisionssicheres und modernes Buchhaltungsprogramm umgestellt werden. Dies geht allerdings nicht mit einem Standard-Kontenrahmen zu machen, da der Aufbau einer Bilanz nach Pensionsfonds-Rechnungslegungsverordnung - RechPensV - erfolgen muss. Daher musste von uns ein spezieller Kontenrahmen entwickelt werden, der die sofortige Bilanzierung und laufende Auswertung ermöglicht.

Jetzt haben wir ein System im Einsatz, dass revisionssichere EDV-Buchhaltung mit Cloud-Speicherung für diverse Pensionsfonds ermöglicht. Natürlich haben wir für die Pensionskassen ein zusätzliches System erschaffen, da hierbei die Bilanzierung nach Vereinsrecht zu erfolgen hat und damit das Versicherungsrecht maßgeblich ist.

Gerne würden wir diese Entwicklungen auch bei neuen Mandaten einsetzen wollen.

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