Revision
Die Steuerberatungsgesellschaft ist berechtigt freiwillige Prüfungen für Unternehmen sowie sonstige nachfolgend aufgezählte Prüfungen durchzuführen:
Freiwillige Prüfungen der Jahresabschlüsse von kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften oder GmbH & Co. KG`s - soweit diese keine Pflichtprüfungen darstellen.
Freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen anderer Unternehmungen und Gesellschaften, die keiner gesetzlichen Prüfungspflicht unterliegen.
Erstellung von Gerichts- und sonstigen Gutachten (z.B. für Unternehmensbewertungen, Auseinandersetzungen, Schadensfeststellungen etc.)
Erstellung von Privatgutachten über wirtschaftliche und steuerliche Tatbestände und Folgen.
Erstellung von Jahresabschlußanalysen
Erstellung kurzfristiger Erfolgsrechnungen
Ausserordentliche Prüfungen (z.B. Unterschlagungsprüfungen, Exitenzgründungsprüfungen etc.) Pflichtprüfungen nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) bzw. § 34c Gewerbeordnung Â
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